Widerrufsbelehrung eine Art des Verbraucherschutzes
Ein Element des Verbraucherschutzes ist die Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher steht dem Verbraucher ein befristetes, gesetzliches Widerrufsrecht zu.
14 Tage nachdem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt wurde, endet die Widerrufsfrist (In jedem Land anders und kann auf Plattformen variieren). Mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung (z.B. per Fax, Post oder eMail) wird die Widerrufsfrist in Gang gesetzt. Ohne Angabe von Gründen könnte ein Kunde von einem geschlossenen Vertrag zurück treten, wenn der Unternehmer der Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach kommt. Er kann dies in Schriftform oder durch Rücksendung der Ware machen. Das Absenden der Rücksendung innerhalb der Frist reicht dazu aus.
Damit die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auch den formalen Anforderungen genügt, muss folgendes beachtet werden. Sie muss in Textform vorliegen (z.B. per Fax, Post oder eMail). Eine Darstellung nur auf der Webseite oder in den AGB Muster ist nicht ausreichend. Weiterhin muss sie klar und verständlich formuliert sein. Aus ihr muss hervorgehen, dass das Widerrufsrecht besteht und wie es auszuüben ist. Die ladungsfähige Anschrift, an den der Widerruf zu richten ist muss aus ihr hervorgehen, sowie wann die Frist beginnt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.